Frist für Offenlegung des Jahresabschlusses 31.12.2022 endet am 30.9.2023

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Frist für Offenlegung des Jahresabschlusses 31.12.2022 endet am 30.9.2023

Frist für Offenlegung des Jahresabschlusses 31.12.2022 endet am 30.9.2023

Die Sonderregelung für die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss basierend auf dem 1. und 2. Justiz-Begleitgesetz endet mit dem Jahresabschluss zum 31.3.2022. Danach gilt wieder die „alt“-bekannte Neunmonatsfrist ab dem Bilanzstichtag für die Einreichung beim Firmenbuch. Bestrebungen, eine Zwölfmonatsfrist für die Offenlegung auch in österreichisches Dauerrecht zu verankern, wie es die EU-Bilanz-RL als zulässig vorsieht, wurde eine Absage erteilt.